Mitglieder im Verein können werden:

  • Kirchengemeinden
  • Kirchengemeindeverbände
  • Kirchenkreise sowie
  • andere kirchliche Körperschaften, kirchliche Anstalten und Werke des öffentlichen Rechts,

sofern diese der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland angehören.

Die Fördermitgliedschaft steht allen juristischen oder natürlichen Personen offen. Fördermitglieder haben in der Mitgliederversammlung jedoch weder Sitz noch Stimme.

Zur Beantragung einer Mitgliedschaft im Förderverein bedarf es eines entsprechenden Beschlusses des jeweils zuständigen Gremiums, also beispielsweise des Kirchengemeinderates oder des Verbandsvorstandes. Dieser Beschluss muss die Benennung derjenigen Person beinhalten, die befugt ist, die Interessen des Mitglieds innerhalb des Vereins zu vertreten. Die Vorlage für eine Beschlussfassung finden Sie hier. Dieser Beschluss muss bei der Beantragung der Mitgliedschaft in Form eines Protokollauszuges zusammen mit dem Antrag auf Mitgliedschaft eingereicht werden.

Der Mitgliedsbeitrag:

Um bei der Beitragserhebung die Unterschiedlichkeit der einzelnen Kirchlichen Friedhöfe zu berücksichtigen, richtet sich die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrages nach der Anzahl der Bestattungen, die auf dem betreffenden Friedhof im jeweiligen Vorjahr stattgefunden haben. Entsprechend der derzeit gültigen Beitragsordnung vom 23.9.2015 beträgt der Jahresbeitrag 1,00 Euro pro Bestattungsfall, mindestens jedoch 25,- Euro. Kirchliche Körperschaften, die keinen Friedhof unterhalten, zahlen jährlich einen Beitrag von 100,00 Euro.
Die Fördermitgliedschaft steht allen natürlichen und juristischen Personen für einen Jahresbeitrag von 250,00 Euro offen. Fördermitglieder haben im Rahmen der Mitgliederversammlung allerdings weder Sitz noch Stimme.
Bitte unterstützen auch Sie uns durch Ihre Mitgliedschaft, das Beitrittsformular finden sie hier.